AGB

Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vermietung von Fahrzeugen und die damit verbundenen Leistungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter. 

1.2. Der Mietvertrag kommt durch die Annahme der Mietanfrage des Mieters durch den Vermieter zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel durch die Bestätigung der Buchung bei der Fahrzeugübergabe.

1.3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Buchung jederzeit zu stornieren, falls Zweifel an der Zuverlässigkeit des Mieters, dessen Charakter oder anderen nicht näher zu begründenden Umständen bestehen. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Betrag vollständig zurückerstattet, und die Buchung gilt als storniert. 

Buchungsbedingungen und Stornierungen

2.1. Unverbindlichkeit der Buchung: Jede Buchung auf der Website ist unverbindlich und unterliegt der Bestätigung des Vermieters mit der ausdrücklichen Annahme. Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Buchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu stornieren. 

2.2. Spätbuchungsbeschränkung: Buchungen, die weniger als 30 Minuten vor dem gewünschten Mietzeitpunkt erfolgen, können nicht berücksichtigt werden, es sei denn, sie werden durch den Vermieter ausdrücklich bestätigt. 

2.3. Stornierung durch den Mieter: Kunden haben die Möglichkeit, ihre Buchung jederzeit vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt selbst zu stornieren. In diesem Fall wird eine Gebühr in Höhe von 10 % des Mietpreises erhoben. 

2.4. No-Show (Nichterscheinen): Falls der Mieter zum vereinbarten Mietzeitpunkt nicht erscheint (No-Show), wird ebenfalls eine Gebühr in Höhe von 10 % des Mietpreises fällig. 

2.5. Stornierung durch den Vermieter: Sollte der Vermieter aus unvorhergesehenen Gründen die Buchung stornieren müssen, wird der bereits bezahlte Betrag vollständig an den Mieter zurückerstattet.

Mietbedingungen

3.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug während der Mietdauer gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu nutzen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. 

3.2. Der Mieter muss das Fahrzeug zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt in vertragsgemäßem Zustand zurückgeben. Bei übermäßiger Verschmutzung, die eine Sonderreinigung erfordert, oder bei Geruchsbeeinträchtigungen haftet der Mieter für die entstehenden Reinigungskosten. 

3.3. Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der nicht genutzten Miettage, es sei denn, die vorzeitige Rückgabe wurde im Voraus mit dem Vermieter vereinbart. 

3.4. Tankregelung: Das Fahrzeug wird dem Mieter mit vollem Tank übergeben und muss ebenfalls mit vollem Tank zurückgegeben werden. Es darf ausschließlich mit Super Plus betankt werden. Der Mieter muss bei der Rückgabe des Fahrzeugs den Tankbeleg (einschließlich des Tankbetrags) vorlegen. Sollte der Mieter das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgeben oder den Beleg nicht vorlegen, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Tank zu leeren und das Fahrzeug selbst zu betanken. In diesem Fall wird dem Mieter der Tankbetrag zuzüglich einer Servicegebühr in Höhe von 10 € in Rechnung gestellt.

Haftung und Versicherung

4.1. Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit am Fahrzeug entstehen. 

4.2. Der Mieter hat die Möglichkeit, verschiedene Schutzpakete zu buchen, die die Haftung im Falle eines Schadens verringern. 

4.3. Der Mieter haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. In solchen Fällen kann der Vermieter die Haftungsfreistellung auch aus einem gebuchten Schutzpaket im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. 

4.4. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern sowie anderen Kosten frei, die durch Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen oder Vorschriften während der Mietzeit entstehen.

Verlust oder Beschädigung von Zubehör

5.1. Bei Verlust oder Beschädigung von Zubehörteilen, wie zum Beispiel Ladekabeln für Elektro- oder Hybridfahrzeuge, haftet der Mieter für die Kosten der Ersatzbeschaffung. 

5.2. Der Mieter verpflichtet sich, das Zubehör ordnungsgemäß zu verwenden und es nach Ende der Mietzeit vollständig und unbeschädigt zurückzugeben.

Mautgebühren und Steuern

6.1. Der Mieter ist verantwortlich für die Zahlung von Mautgebühren, die während der Mietzeit anfallen. 

6.2. Bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5t stellt der Vermieter eine On-Board-Unit (OBU) zur Verfügung. Der Mieter ist verpflichtet, die OBU gemäß den Herstellervorgaben zu nutzen und für deren Schutz vor Manipulationen und unbefugtem Zugriff zu sorgen. 

6.3. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Steuern und Gebühren frei, die aufgrund von Verstößen gegen die Mautpflicht oder durch nicht rechtzeitige Zahlungen anfallen.

Rückgabe des Fahrzeugs

7.1. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Ablauf der Mietzeit gilt nicht als Verlängerung des Vertrages. 

7.2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum Ende der Mietzeit am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. 

7.3. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung gemäß den aktuellen Mietinformationen zu zahlen. 

7.4. Bei Fahrzeugrückgabe sind etwaige Daten, die während der Mietzeit auf dem Navigationssystem oder durch verbundene Geräte gespeichert wurden, zu löschen. Der Mieter trägt die Verantwortung für die Löschung dieser Daten vor der Rückgabe des Fahrzeugs.

Kündigung des Mietvertrages

8.1. Der Mietvertrag kann vom Vermieter aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • nicht eingelösten Zahlungen,
  • nicht ordnungsgemäßer Fahrzeugnutzung,
  • Missachtung der Vorschriften über den Einsatz des Fahrzeugs.

8.2. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug sofort zurückzugeben.

Zahlungen und Aufrechnungsverbot

9.1. Der Mieter ermächtigt den Vermieter, sämtliche Mietkosten sowie alle mit dem Mietvertrag verbundenen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages angegebenen Zahlungsmethode abzubuchen. 9.2. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen den Vermieter ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters zulässig.

Datenschutz und Widerspruchsrecht

10.1. Der Mieter hat das Recht, der Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke jederzeit zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. 10.2. Der Mieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Daten korrekt und aktuell sind. Änderungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Gerichtsstand und Anwendbares Recht

11.1. Gerichtsstand ist, sofern der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Sitz des Vermieters. 

11.2. Es gilt deutsches Recht. 

11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Sonstiges

12.1. Der Mieter ist verpflichtet, alle vom Vermieter erforderten Nachweise zu erbringen, insbesondere den Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis, wenn dies für die Anmietung erforderlich ist. 

12.2. Der Mieter hat alle Änderungen bezüglich seiner Fahrerlaubnis dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. 

12.3. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. 

12.4. Die Schufa wird in Einzelfällen angefordert, um die Finanzierungs- und Zahlungsverpflichtungssicherheit zu gewährleisten. 

12.5. Eine Kaution in Höhe von 5000 € wird bei Fahrzeugübergabe fällig. Diese entspricht der Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung und Servicegebühren.

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